Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz können Kommunen sogenannte Zweckentfremdungssatzungen erlassen. Mit solchen Satzungen soll eine Grundlage dafür gegeben werden, damit verhindert werden kann, dass Wohnraum zu mehr als 50 Prozent der Gesamtwohnfläche verwandt oder überlassen wird oder Wohnraum für mehr als drei Monate, längstens 90 Tage, im Kalenderjahr für Zwecke der Kurzzeitvermietung genutzt werden. Die FDP will wissen, welche Erfahrungen andere Städte mit solchen Satzungen gemacht haben. Weiter hat sie von sich aus recherchiert, was das Ergebnis von Wohnungsüberprüfungen in Krefeld in den letzten Jahren ist.