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FDP für Bademöglichkeiten in Kleingärten

Mit einer Anfrage in der Bezirksvertretung Krefeld-Süd setzt sich die FDP für Bademöglichkeiten in Kleingärten ein

Mit einer Anfrage in der Bezirksvertretung Krefeld-Süd setzt sich die FDP für Bademöglichkeiten in Kleingärten ein. „Welche Ansätze können verfolgt werden, um die Aufstellung bzw. den Einbau von Bademöglichkeiten (Plansch-/Schwimmbecken) in Kleingärten in erweitertem Umfang rechtskonform zu ermöglichen?“ – so lautet die Anfrage der FDP an die Stadtverwaltung sowie den Kommunalbetrieb Krefeld (KBK). Nach der derzeit noch gültigen Kleingartensatzung sind in Krefelder Kleingärten nur aufblasbare Planschbecken mit einem Durchmesser von 3,70 m zulässig. Der KBK hat (in seiner Antwort vom 15.6.2026 zur Vorlage 1094/26) selbst eingeräumt, dass diese Vorgabe zumindest hinsichtlich des Kriteriums „nur aufblasbar“ veraltet ist. Norbert Ullrich aus Fischeln, FDP-Bezirksverordneter in Krefeld-Süd, meint dazu: „Angesichts der häufigeren Hitzetage und der kühlenden Wirkung selbst kleinerer Wasserflächen auf das Umfeld erscheint es sinnvoll, im Rahmen einer Änderung der Satzung den Rahmen des rechtlich Zulässigen zu erweitern und zudem bislang errichteten Anlagen in der Regel Bestandsschutz zu gewähren. Je nach Größe und Beschaffenheit des Kleingartens kommt unter Umständen auch eine größere oder fest eingebaute Bademöglichkeit in Betracht. Erwägenswert sind auch klare Regeln zum Ermessen bei einem etwaigen Einschreiten.“