FDP zum Grundsteuerurteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf
„Die Verwaltung kann sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt fühlen. Sie hatte die Politik von Anfang an vor den Risiken gewarnt, die sich daraus ergeben, dass gemischt-genutzte Immobilien als Nichtwohngrundstücke bewertet werden“, so die FDP im Rat der Stadt Krefeld.
„Politische Verlierer sind die Fraktionen, die entgegen dem Rat der Verwaltung damals das Grundsteuermodell beschlossen haben, das jetzt vom Verwaltungsgericht Düsseldorf verworfen wurde“, so der Vorsitzende der FDP-Ratsgruppe Joachim C. Heitmann, der auch deren Sprecher im Finanzausschuss ist. Die FDP hatte sich gegen das von der Mehrheit favorisierte Modell ausgesprochen.
Die FDP erwartet nun eine Stellungnahme der Verwaltung zum Urteil in der Sitzung des Finanzausschusses am 9. September. Sie rät davon ab, ein Berufungsverfahren anzustreben. „Mit dem in diesem Jahr beschlossenen einheitlichen Steuersatz kommen wir auch dem eindeutigen Votum der Industrie- und Handelskammer nach, die sich klar gegen einen differenzierten Hebesatz von Anfang an ausgesprochen hat.“