Heizungsgesetz/Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Nachdem CDU und SPD sich in der Bundesregierung auf eine Reform des Heizungsgesetzes geeinigt haben, in der Quoten für „grüne“ Gase vorgeschrieben werden, stellt sich für die Freien Demokraten im Stadtrat die Frage, ob die kommunale Wärmeplanung Mitte des Jahres in Kraft treten kann. Dieser Termin ist zurzeit gesetzlich vorgesehen.
Die FDP hatte in der vergangenen Ratswahlperiode Zweifel geäußert, ob eine flächendeckende Wärmeversorgung der Krefelder Haushalte mit Wärmepumpen und über das Fernwärmenetz möglich ist.
„Da die Berliner Koalitionsparteien erst im April einen ausformulierten Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen wollen, könnte es für die kommunale Wärmeplanung knapp werden. Deshalb plädieren wir dafür, dass die Möglichkeit gegeben wird, auch nach dem 30.06. die kommunale Wärmeplanung zu beschließen. Notfalls sollte dieses Datum im Wege eines zivilen Ungehorsams überschritten werden“, so der Sprecher der Freien Demokraten im Krefelder Stadtrat Joachim C. Heitmann. „So erfreulich es ist, dass in Zukunft weiter Gas- und Ölheizungen betrieben werden können, wirft doch die sogenannte Grüngasquote Fragen auf, die zurzeit noch nicht final beantwortet werden können.“ Deshalb spricht sich die FDP dafür aus, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes mit dem Titel „Gebäudemodernisierungsgesetz“ in der Praxis mit den Gaslieferanten eingehend besprochen wird: „Gefragt ist hier vor allem die Expertise der Stadtwerke Krefeld, die viele Krefelder Heizungen mit Gas versorgt.“