Surfpark – Stillhaltezusage der Stadt
In einer Anfrage für die Ratssitzung am 9. Juli verlangt die FDP Auskunft darüber, welche Erklärungen die Stadt in dem vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängigen Rechtsstreit wegen des Bebauungsplans Surfpark abgegeben hat.
In der Ratssitzung am 3. Juni hatte Planungsdezernent Marcus Beyer informiert, dass das Oberverwaltungsgericht einen „Hängebeschluss“ abgelehnt habe. Deshalb könne – so Beyer – die Baugenehmigung durch den Rat erteilt werden, obwohl das Gericht über den Bebauungsplan noch nicht entschieden habe.
Dazu hatte Ratsfrau Björna Althoff erklärt, dass die Stadt und der Vorhabenträger des Surfparks eine Stillhalteerklärung abgegeben hätten, zunächst keine Rodungen vornehmen zu lassen.
Wenn die Stadt in dem anhängigen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Stillhaltezusage im Zusammenhang mit dem Surfpark gegeben habe, hätte sie darüber von sich aus den Stadtrat informieren müssen, so die FDP.
Da dies nicht geschehen sei, könne der Eindruck aufkommen, dass die Verwaltung den Stadtrat nicht umfassend und proaktiv informiere. Erforderlich sei aber ein transparentes Vorgehen der Verwaltung im Planungsvorhaben, die in der Öffentlichkeit „kritisch diskutiert“ würden.
„Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Surfpark am Elfrather See“, erklärt der Sprecher der FDP im Stadtrat sowie im Planungsausschuss Joachim C. Heitmann. „Die Verwaltung wartet gerne ab, ob die Ratsmitglieder nicht doch mehr wissen, als die Verwaltung ihnen an Informationen zukommen lässt.“